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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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