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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50 Burgenland Straße und der B 51 Neusiedler Straße – Kreisverkehrsanlage im Zuge der B 50 mit Neuanbindung der B 51 im Bereich der Stadtgemeinde Neusiedl am See×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50 Burgenland Straße und der B 51 Neusiedler Straße – Kreisverkehrsanlage im Zuge der B 50 mit Neuanbindung der B 51 im Bereich der Stadtgemeinde Neusiedl am See sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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