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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass § 1 Z 1 und 2 sowie der Anhang zur Plakatierverordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach rechtswidrig waren×

Zum VfGH-Ausspruch, dass § 1 Z 1 und 2 sowie der Anhang zur Plakatierverordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach rechtswidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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