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Judikatur zu Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Weiterbildung)“, Universitätslehrgang „Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung – Modul II (Aufstockung)“ der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck××

Zu § 2 Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Weiterbildung)“, Universitätslehrgang „Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung – Modul II (Aufstockung)“ der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Weiterbildung)“, Universitätslehrgang „Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung – Modul II (Aufstockung)“ der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck