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Judikatur zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Software-Engineer“, Lehrgang „Software-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich×

Zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Software-Engineer“, Lehrgang „Software-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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