Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße – Anschlussstelle „Schwechat/Ost“ (ursprünglich „Weißes Kreuz“) und der B 9 Preßburger Straße sowie der B 10 Budapester Straße im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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