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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Satzung der Versorgungseinrichtung der OÖ Rechtsanwaltskammer, Teil B: Zusatzpension in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der OÖ Rechtsanwaltskammer bis zum Ablauf des 31.5.1999 gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass die Satzung der Versorgungseinrichtung der OÖ Rechtsanwaltskammer, Teil B: Zusatzpension in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der OÖ Rechtsanwaltskammer bis zum Ablauf des 31.5.1999 gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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