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Judikatur zu Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Angewandte Informatik im Gesundheitswesen)“, Universitätslehrgang „Angewandte Informatik im Gesundheitswesen (MAS)“ der Donau-Universität Krems××

Zu § 3 Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Angewandte Informatik im Gesundheitswesen)“, Universitätslehrgang „Angewandte Informatik im Gesundheitswesen (MAS)“ der Donau-Universität Krems sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Angewandte Informatik im Gesundheitswesen)“, Universitätslehrgang „Angewandte Informatik im Gesundheitswesen (MAS)“ der Donau-Universität Krems