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Judikatur zu Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt×

Zum Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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