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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass ein Ausdruck im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1995 verfassungswidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass ein Ausdruck im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1995 verfassungswidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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