Zu § 2 Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Akademischer Grad „Master of Security and Defense Management“, Landesverteidigungsakademie des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Lehrgang „Sicherheitsmanagement“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Akademischer Grad „Master of Security and Defense Management“, Landesverteidigungsakademie des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Lehrgang „Sicherheitsmanagement“