Zum Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Akdemischer Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, ABC-Abwehrschule des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Lehrgang „MBA – Umweltgefahren und Katastrophenmanagement“ (26. MBA-Verordnung) sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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