Zu § 2 Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Science in Training and Development“, Institut für Kommunikations- und Konfliktpädagogik und Coaching, „Master Lehrgang Integratives Training und Persönlichkeitsbildung“ sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Science in Training and Development“, Institut für Kommunikations- und Konfliktpädagogik und Coaching, „Master Lehrgang Integratives Training und Persönlichkeitsbildung“