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Judikatur zu Ausstellung eines Anhanges zum Diplom („Diploma Supplement“) für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen×

Zum Ausstellung eines Anhanges zum Diplom („Diploma Supplement“) für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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