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Judikatur zu Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Industrial Engineer“, „Akademischer Industrial Engineer“, „Akademische Konstruktionstechnikerin“, „Akademischer Konstruktionstechniker“, „Akademische Fertigungstechnikerin“ und „Akademischer Fertigungstechniker“; Lehrgänge „Akademische/r Industrial Engineer“, „Akademische/r Konstruktionstechniker/in“ und „Akademische/r Fertigungstechniker/in“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien×

Zum Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Industrial Engineer“, „Akademischer Industrial Engineer“, „Akademische Konstruktionstechnikerin“, „Akademischer Konstruktionstechniker“, „Akademische Fertigungstechnikerin“ und „Akademischer Fertigungstechniker“; Lehrgänge „Akademische/r Industrial Engineer“, „Akademische/r Konstruktionstechniker/in“ und „Akademische/r Fertigungstechniker/in“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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