Rechtstracker.at
Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlußstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlußstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Judikatur