Zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Mediatorin“ und „Akademischer Mediator“ und des akademischen Grades „Master of Arts (Mediation)“; Ausbildungslehrgang „Mediation und Konfliktregelung“, Masterlehrgang „Mediation und Konfliktregelung“, Arge Bildungsmanagement, Wien sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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