Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt A 5/B 7 bis Knoten Korneuburg A 22/S 1 im Bereich der Gemeinden Hagenbrunn, Enzersfeld, Stetten, Leobendorf und Korneuburg sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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