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Judikatur zu Verlegung der Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol×

Zum Verlegung der Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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