Zum VfGH-Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des BSVG sowie VfGH-Ausspruch, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet. alle Judikatur