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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 sowie eine Wortfolge in der letzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren×

Zum VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 sowie eine Wortfolge in der letzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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