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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass einzelne Wortfolgen in § 177 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren×

Zum VfGH-Ausspruch, dass einzelne Wortfolgen in § 177 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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