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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien×

Zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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