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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren×

Zum VfGH-Ausspruch, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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