Zum VfGH-Ausspruch, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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