Zum VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008 gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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