Zum VfGH-Ausspruch, dass § 2 der Verordnung des Rektorats (der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck) betreffend Zugangsregelung gemäß § 124b Universitätsgesetz 2002 für das Bachelorstudium Psychologie im Studienjahr 2008/09 gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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