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Judikatur zu VfGH-Aufhebung §§ 62 bis 69 sowie Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005×

Zum VfGH-Aufhebung §§ 62 bis 69 sowie Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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