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Judikatur zu Zustimmung zur Verwertung von an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft übertragenem unbeweglichem Bundesvermögen×

Zum Zustimmung zur Verwertung von an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft übertragenem unbeweglichem Bundesvermögen sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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