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Judikatur zu Anpassungen der in den §§ 8 Abs. 4 und 19 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973 festgesetzten Geldbeträge×

Zum Anpassungen der in den §§ 8 Abs. 4 und 19 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973 festgesetzten Geldbeträge sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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