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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass das Wort „angeschlossene" in § 2 Abs. 1 Z 12 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass das Wort „angeschlossene" in § 2 Abs. 1 Z 12 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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