Zum VfGH-Ausspruch, dass Zeichenfolgen in § 1, § 4 und Punkt 3. im Anhang der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich idF 1. Novelle gesetzwidrig waren sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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