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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „mit höchstens 50 Personen“ in § 12 Abs. 1 Z 7 der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „mit höchstens 50 Personen“ in § 12 Abs. 1 Z 7 der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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