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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 22. Dezember 2020 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, LGBl. für Tirol Nr. 142/2020, gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 22. Dezember 2020 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, LGBl. für Tirol Nr. 142/2020, gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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