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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass § 2 der Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 92/2020, gesetzwidrig war×

Zum VfGH-Ausspruch, dass § 2 der Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 92/2020, gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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