RS0112231
Rechtssatz
22.06.1999Strafrecht
Ein Richter, der in derselben Sache im Rechtshilfeweg Untersuchungshandlungen vorgenommen hat, ist von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Richter, der für das Ausland Rechtshilfe geleistet hat, w …