RS0032107
Rechtssatz
zuletzt 27.02.2020Zivilrecht
Die inländische Gerichtsbarkeit ist für Schadenersatzansprüche gegen einen ausländischen Staat nicht gegeben, wenn sich der geltend gemachte Anspruch auf einen hoheitsrechtlichen Akt des beklagten ausländischen Staates bezieht (vgl Spr Nr 28, 1 Ob 264/52, 2 …