RS0050085
Rechtssatz
25.01.1995Zivilrecht
Liegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte vor, ist nicht anzunehmen, daß sich der Bund zur Gewährung den gesetzlichen Rahmen übersteigender Kostenersätze verpflichten wollte. Leerfahrten sind daher nach dem Inhalt des Subventionsvertrages dann nicht zu erset …