RS0060745
Rechtssatz
02.11.1976Zivilrecht
Für die Anfechtung des Beschlusses, mit welchem gemäß § 11 LiegTeilG ein Einspruch für unwirksam erklärt wird, finden nicht die Bestimmungen der §§ 122 ff GBG, sondern gemäß § 32 zweiter Satz LiegTeilG die Bestimmungen über Rechtsmittel im Verfahren Außerst …