RS0060199
Rechtssatz
03.11.1954Zivilrecht
Wenn das Gericht der Meinung ist, daß zwei Grundstücke nicht unter einer Grundstücksnummer vereinigt werden können, obwohl dies in einem Antrag auf Abschreibung und Zuschreibung von Grundstücken beantragt wird, so bildet dies keinen Grund den Antrag in sein …