RS0087265
Rechtssatz
1966 – zuletzt 10.09.1969Zivilrecht
Die Bejahung der Voraussetzungen für die Anordnung einer Berichtigung der Grundbuchsmappe kann niemals offenbar gesetzwidrig sein, wenn dem Grundbuchsgericht ein Anmeldungsbogen vorliegt, aus dem sich eine unrichtige Darstellung der Grenzen der Liegenschaft …