RS0127635
Rechtssatz
2012 – zuletzt 24.06.2016Zivilrecht
Der Umstand, dass der als Beamter der beklagten Post AG „zugewiesene“ Kläger ihm nach dem PBVG zustehende Rechte als Mitglied des Personalausschusses durchzusetzen versucht, ändert nichts daran, dass diese Rechte untrennbar mit seinem öffentlich‑rechtlichen …