RS0120007
Rechtssatz
28.04.2005Zivilrecht
Da im Falle der Errichtung eines Zentralausschusses diesem die Mitwirkung bei Betriebsänderungen obliegt, soweit nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerschaft innerhalb des Wirkungsbereichs eines Personalausschusses oder eines Betriebes berührt werden, is …