RS0072236
Rechtssatz
1960 – zuletzt 22.03.1976Zivilrecht; Strafrecht
Gemäß § 3 Abs 1 der V über den RAT vom 14.01.1954, BGBl 1954,33, ist der für die Anwendung eines bestimmten Tarifsatzes maßgebende Betrag im Verfahren außer Streitsachen nach dem Werte des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, zu berechnen. Auch …