RS0133393
Rechtssatz
2020 – zuletzt 29.11.2023Strafrecht
In gemäß § 15 Abs 1 erster Satz VbVG gemeinsam geführten Verfahren kommt das Recht, Einspruch gegen die Anklageschrift zu erheben, nach §§ 15 Abs 1 zweiter Satz, 14 Abs 1 VbVG iVm §§ 212, 213 Abs 2 erster Satz StPO auch dem belangten Verband zu.