RS0131422
Rechtssatz
zuletzt 01.03.2017Zivilrecht
Aus dem Umstand, dass § 25 Abs 6a VwGVG über die Möglichkeit einer Videokonferenz erst am 1.1.2017 in Kraft trat, kann nicht der (Umkehr-)Schluss gezogen werden, dass die Durchführung einer Videokonferenz vor diesem Zeitpunkt einen Verfahrensmangel darstell …