Rechtstracker.at

§ 365 Geo.

Fassungen
01.01.1953 bis 30.11.2012 — BGBl. Nr. 264/1951 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 365 heute01.01.2014 § → § BGBl. II Nr. 469/2013
§ 36501.12.201231.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 386/2012
§ 36501.01.195330.11.2012 BGBl. Nr. 264/1951 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 365

Inkrafttretensdatum

01.01.1953BGBl. Nr. 264/1951

Außerkrafttretensdatum

30.11.2012danach: BGBl. II Nr. 386/2012

Abkürzung

Geo.

Index

14/02 Gerichtsorganisation, 27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph 365, Register der Gerichtshöfe römisch eins. Instanz.

  1. Absatz eins,Bei den Gerichtshöfen römisch eins. Instanz sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register zu führen, die als GeoFormblätter die nachstehenden Nummern tragen:

    Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;

    Pers für Personalakten: Nr. 123;

    Cg für Zivilprozesse, einschließlich der Mandats- und Wechselsachen und der scheckrechtlichen Rückgriffsklagen: Nr. 84;

    Hc für Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtsachen: Nr. 99;

    S für Konkurse: Nr. 100;

    Sa für Ausgleiche: Nr. 101;

    Fa für Ansuchen um Eintragung einer neuen Firma (Firmenanfallsregister): Nr. 102;

    T für Aufgebotssachen: Nr. 97;

    R für Rechtsmittel in Zivilsachen, einschließlich der Berufungen und der Widersprüche im Entmündigungsverfahren: Nr. 108;

    SR für die an die Bezirksrevisoren Anmerkung, jetzt: Revisor) übermittelten Beschlüsse über Sachverständigengebühren: Nr. 109;

    Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen Rechtsachen: Nr. 109;

    Gv für Anträge auf Genehmigung durch die Grundverkehrslandeskommission: Nr. 110;

    Gvb für Beschwerden gegen Entscheidungen der Grundverkehrsbezirkskommissionen: Nr. 111;

    römisch fünf r für das Verfahren wegen Verbrechen und Vergehen: Nr. 116;

    Ur für die beim Untersuchungsrichter oder beim Vorsitzenden der Ratskammer anhängigen Strafsachen: Nr. 117;

    Hv für die beim Senatsvorsitzenden oder beim Einzelrichter im vereinfachten Verfahren anhängigen Strafsachen: Nr. 118;

    Bl für Rechtsmittel in Strafsachen: Nr. 119;

    Hs für Rechtshilfe in Strafsachen: Nr. 99;

    Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Geschäfte des Strafverfahrens: Nr. 109.

  2. Absatz 2,Bei den Gerichtshöfen, die die Kanzleigeschäfte für Schiedsgerichte der Sozialversicherung besorgen, sind für jedes dieser Schiedsgerichte die Register C (GeoForm. Nr. 83) und N (GeoForm. Nr. 109) zu führen.

Anmerkung

Zu Abs. 1: Das bisherige Register Cg (GeoForm Nr. 84) wurde mit Erlaß BMJ 20.12.1991 JABl. 1992/6 auf ADV umgestellt.
Die bisherigen Register Hc (GeoForm Nr. 99), S (GeoForm Nr. 100), Sa (GeoForm Nr. 101), Se, T (GeoForm Nr. 97), Nc (GeoForm Nr. 109) werden automationsunterstützt im ADV-N-Register geführt. Die Gattungszeichen bleiben erhalten.
Das Fa-Register (GeoForm Nr. 102) wurde durch Umstellung auf ADV gegenstandslos.
Die bisherigen Register R, Ra (Rechtsmittel im arbeitsgerichtlichen Verfahren) und Rs (Rechtsmittel im sozialgerichtlichen Verfahren) werden automationsunterstützt im ADV-RM-Register geführt; die Gattungszeichen bleiben erhalten.
Die Register Gv und Gvb sind seit Aufhebung der bei den Gerichten bestandenen Grundverkehrskommissionen gegenstandslos.
Darüber hinaus werden noch folgende Register bei den GH I. Instanz geführt:
Svv: Vorverfahrensregister im ADV-N-Verfahren unter dem Fallcode 74; das Gattungszeichen bleibt erhalten.
BE: Register für bedingte Entlassungen.
ADV-Cga: Streitregister für Arbeitsrechtssachen.
ADV-Cgs: Streitregister für Sozialrechtssachen.
Fs: Fristsetzungsantragsregister im ADV-N-Verfahren unter dem Fallcode 61; das Gattungszeichen bleibt erhalten.

Zu Abs. 2: Gegenstandslos zufolge der Aufhebung der bei den GH I. Instanz eingerichtet gewesenen Schiedsgerichte der Sozialversicherung durch das ASGG.

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2013

Gesetzesnummer

10000240

Dokumentnummer

NOR12004210

Alte Dokumentnummer

N1195111485S