Rechtstracker.at

§ 379 Geo.

Fassungen
01.01.1953 bis 31.12.2008 — BGBl. Nr. 264/1951 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 379 heute01.01.2014 § → § BGBl. II Nr. 469/2013
§ 37901.01.200931.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 452/2008
§ 37901.01.195331.12.2008 BGBl. Nr. 264/1951 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 379

Inkrafttretensdatum

01.01.1953BGBl. Nr. 264/1951

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008danach: BGBl. II Nr. 452/2008

Abkürzung

Geo.

Index

14/02 Gerichtsorganisation, 27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph 379, Beilagen und Beratungsprotokolle.

  1. Absatz eins,Auf Beilagen und auf Beratungsprotokollen ist die Geschäftszahl des zugehörigen Geschäftsstückes ersichtlich zu machen, zum Beispiel “zu 3 C 104/50-5”. Sie können dem Akte in einem Umschlage angeschlossen werden; hiezu steht das GeoForm. Nr. 76 zur Verfügung. Der Umschlag, der ein Beratungsprotokoll enthält, kann zugeklebt werden. Bei umfangreichen Akten sind die Vollmachten der Parteienvertreter in einem besonderen Umschlag zu sammeln; dieser ist zu Beginn des ersten Bandes einzulegen.
  2. Absatz 2,Die vom Kläger, Ankläger oder Antragsteller vorgelegten Beilagen sind mit großen lateinischen Buchstaben, die vom Gegner vorgelegten Beilagen mit arabischen Ziffern, die von anderen Personen eingelegten Beilagen mit römischen Ziffern mit Farbstift zu bezeichnen. In Eingaben und Protokollen ist die Bezeichnung der Beilagen am Rande auszuwerfen. Beilagen, die bei Verhandlungen eingelegt werden, sind vom Richter oder vom Schriftführer in der angegebenen Form zu bezeichnen. Die einmal gewählte Bezeichnung der Beilagen soll nicht geändert werden.

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2013

Gesetzesnummer

10000240

Dokumentnummer

NOR12004224

Alte Dokumentnummer

N1195111543S