Rechtstracker.at

§ 474 Geo.

Fassungen
01.01.1953 bis 31.12.2013 — BGBl. Nr. 264/1951 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 474 heute01.01.2014 § → § BGBl. II Nr. 469/2013
§ 47401.01.195331.12.2013 BGBl. Nr. 264/1951 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 474

Inkrafttretensdatum

01.01.1953BGBl. Nr. 264/1951

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013danach: BGBl. II Nr. 469/2013

Abkürzung

Geo.

Index

14/02 Gerichtsorganisation, 27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph 474, Abschnitte des Nc-Registers, Namenverzeichnisse.

  1. Absatz eins,Wo es zweckmäßig erscheint, sind im Nc-Register für häufig wiederkehrende Arten von Geschäften entsprechende Zahlengruppen (Abschnitte des Nc-Registers) vorzubehalten; die einmal getroffene Unterteilung ist womöglich dauernd beizubehalten. Seitlich aufgeklebte Klappen erleichtern das Aufschlagen der einzelnen Abschnitte.
  2. Absatz 2,Über die Nc-Sachen wird kein einheitliches Namenverzeichnis geführt; doch kann zu einzelnen wichtigen Abschnitten, zum Beispiel über Erläge nach Paragraph 1425, ABGB. oder über Anträge nach der 6. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz, ein Namenverzeichnis angelegt werden vergleiche Paragraph 409,). Personen, gegen die in einem bloß in das Nc Register eingetragenen Verfahren ein Exekutionstitel begründet oder ein Anspruch festgestellt wurde (zum Beispiel im Verfahren zur Grenzerneuerung oder Grenzberichtigung nach Paragraphen 850 bis 853 ABGB. oder nach der 6. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz), sind unter Anführung des Aktenzeichens in das Namenverzeichnis zum Streitregister aufzunehmen.

Anmerkung

Gegenstandslos; infolge der Umstellung auf ADV wird auch das Namensverzeichnis automationsunterstützt geführt

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2014

Gesetzesnummer

10000240

Dokumentnummer

NOR12004319

alte Dokumentnummer

N1195111705S