(2)Absatz 2,Das Verzeichnis hat Spalten für folgende Eintragungen zu enthalten: 1. fortlaufende Zahl, 2. Aktenzeichen, 3. Name des Verurteilten, 4. Einweisungsgrund (§ 1 Abs. 1 oder 2 des Arbeitshausgesetzes), 5. Dauer der Probezeit bei bedingtem Aufschub der Vollziehung, 6. Endtag der Probezeit (Tag und Postzahl der Eintragung im Fristenvormerk), 7. Widerruf des bedingten Aufschubes, 8. Tag der Unterbringung, 9. Grund des Unterbleibens der Vollziehung (§ 2 Abs. 5, § 5 Abs. 2 und 3 des Arbeitshausgesetzes), 10. Bemerkungen.Das Verzeichnis hat Spalten für folgende Eintragungen zu enthalten: 1. fortlaufende Zahl, 2. Aktenzeichen, 3. Name des Verurteilten, 4. Einweisungsgrund (Paragraph eins, Absatz eins, oder 2 des Arbeitshausgesetzes), 5. Dauer der Probezeit bei bedingtem Aufschub der Vollziehung, 6. Endtag der Probezeit (Tag und Postzahl der Eintragung im Fristenvormerk), 7. Widerruf des bedingten Aufschubes, 8. Tag der Unterbringung, 9. Grund des Unterbleibens der Vollziehung (Paragraph 2, Absatz 5,, Paragraph 5, Absatz 2 und 3 des Arbeitshausgesetzes), 10. Bemerkungen.